Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Übersetzung dient der Information; massgebend ist die französische Fassung.
Rechts- und Vermögensberatung · Anwendung «Statut LBA» (Unterstellung unter das GwG): Online-Verdikt, Datiertes Memo, Pauschalpaket Compliance, Jährliche Schwellenwertprüfung, Interne Schulung
- Anbieter
- Scheidegger Webpublishing, im Handelsregister des Kantons Bern eingetragenes Einzelunternehmen, das unter der Geschäftsbezeichnung Lexper auftritt, UID CHE-148.858.068, MWST CHE-148.858.068 MWST, Mülinenstrasse 13, 3006 Bern
- Marke
- Lexper (lexper.ch)
- Kontakt
- Mülinenstrasse 13, 3006 Bern · contact@lexper.ch
- Version
- v1.0, Erstausgabe
- Inkrafttreten
- 15.10.2026
Präambel
Der Anbieter übt unter der Geschäftsbezeichnung Lexper eine Tätigkeit der Rechts- und Vermögensberatung im schweizerischen Recht aus. Er bietet ausserdem die Anwendung «Statut LBA» an, die Fachpersonen dabei unterstützt, festzustellen, ob sie den Pflichten des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) unterstellt sind, sowie Dienstleistungen zur Herstellung der Compliance.
Status. Lexper ist eine Rechtsberatungsfirma und keine Anwaltskanzlei. Die unter der Geschäftsbezeichnung Lexper beratenden Personen sind Juristen; sie sind in keinem kantonalen Anwaltsregister eingetragen. Der Anbieter vertritt seine Kunden weder vor Gericht noch vor Behörden oder Selbstregulierungsorganisationen und errichtet keine öffentlichen Urkunden. Die von ihm geschuldete Vertraulichkeit ist vertraglicher Natur (Art. 19); sie geniesst nicht den besonderen Schutz des Anwaltsgeheimnisses. Erfordert eine Angelegenheit einen Rechtsanwalt oder einen Notar, kann der Anbieter einen solchen empfehlen; dieser wird vom Kunden unmittelbar beauftragt, unter einem gesonderten Mandat und gegen gesonderte Honorare, und der Anbieter haftet nicht für ihn.
Diese Bedingungen gelten gemeinsam für diese Leistungen. Titel I gilt für jede Bestellung. Titel II regelt die Rechts- und Vermögensberatung, Titel III die Anwendung «Statut LBA» und das Datierte Memo, Titel IV die Leistungen zur Herstellung der GwG-Compliance; es gelten nur die Titel, die den bestellten Leistungen entsprechen. Der Anhang regelt die Verbraucher-Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union.
TITEL I. Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 1. Parteien, Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Identifikation. Der Anbieter ist am Anfang dieser Bedingungen identifiziert. Der Kunde ist in der Offerte, der Bestellbestätigung oder den Online-Bestelldaten identifiziert.
1.2 Kundschaft. Die Leistungen des Titels II richten sich an Privatpersonen wie an Fachpersonen. Die Leistungen der Titel III (Datiertes Memo) und IV sind Unternehmen und Selbständigerwerbenden mit Sitz in der Schweiz vorbehalten, die sie für die Zwecke ihrer beruflichen Tätigkeit bestellen; mit der Bestellung bestätigt der Kunde dies. Eine im Ausland niedergelassene Fachperson nimmt vor jeder Bestellung Kontakt mit dem Anbieter auf.
1.3 Geschäftskunden. Handelt der Kunde für die Zwecke seiner beruflichen Tätigkeit, finden die Verbraucherschutzbestimmungen dieser Bedingungen (Art. 9.2, soweit er das Gesetz vorbehält, Art. 24, soweit er zwingende Gerichtsstände vorbehält, und der Anhang) keine Anwendung.
1.4 Allgemeine Ausschlüsse. Der Anbieter erbringt nicht: die Vertretung vor Gericht oder vor einer Behörde; öffentliche Urkunden; Immobiliengeschäfte; die Gründung oder Verwaltung von Gesellschaften; die Domizilierung; das Halten von Geldern Dritter; die Ausübung einer Bankvollmacht.
1.5 Rangordnung. Bei Abweichungen gilt folgende Rangordnung: (1) die angenommene Offerte oder Bestellbestätigung; (2) diese Bedingungen; (3) die am Tag der Bestellung auf lexper.ch veröffentlichten Preise und Beschreibungen. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht anwendbar, es sei denn, der Anbieter hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Artikel 2. Vertragsschluss
2.1 Beratungsmandate. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte oder die Bestellbestätigung des Anbieters schriftlich annimmt; diese nennt die Leistung, ihren Preis oder den Stundenansatz und die Version dieser Bedingungen. Vor dieser Annahme wird keine verrechenbare Arbeit aufgenommen.
2.2 Online-Bestellung des Datierten Memos. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Zahlung auf der gesicherten Zahlungsseite zustande, nachdem diese Bedingungen, der Preis und die wesentlichen Merkmale des Datierten Memos angezeigt worden sind.
2.3 Pauschalpaket, Prüfung und Schulung. Diese Leistungen werden über das Kontaktformular angefragt. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme der Bestellbestätigung zustande, die der Anbieter dem Kunden zustellt.
2.4 Ausschluss des Telefons. Per Telefon oder durch ein ähnliches Mittel der Sprachtelekommunikation kann keine Verpflichtung eingegangen werden.
2.5 Versionen. Anwendbar ist die am Tag der Bestellung geltende oder in der angenommenen Offerte bezeichnete Version.
Artikel 3. Begriffsbestimmungen
Online-Verdikt: das kostenlose Ergebnis (ja, nein, Grenzfall), das die Anwendung «Statut LBA» am Ende des Fragebogens anzeigt.
Datiertes Memo: das von der Anwendung auf der Grundlage der Antworten des Kunden erstellte PDF-Dokument, das in Artikel 14 beschrieben ist.
Pauschalpaket Compliance: die in Artikel 16 beschriebene Leistung.
Antworten des Kunden: die Informationen, die der Kunde im Fragebogen der Anwendung oder dem Anbieter gegenüber erteilt.
Artikel 4. Pflichten des Kunden
4.1 Richtigkeit. Der Kunde erteilt vollständige und richtige Informationen. Die Schlussfolgerungen des Anbieters und der Anwendung beruhen auf diesen Informationen; eine unrichtige oder unvollständige Antwort kann die Schlussfolgerung ändern.
4.2 Neue Tatsachen. Der Kunde informiert den Anbieter über jede neue Tatsache, die die Beratung oder die Schlussfolgerung eines Datierten Memos beeinflussen kann.
4.3 Eigene Schritte. Der Kunde unterzeichnet die an Behörden und Selbstregulierungsorganisationen gerichteten Gesuche und Erklärungen selbst und steht dafür ein.
4.4 Zahlung. Der Kunde begleicht die geschuldeten Beträge zu den vereinbarten Fälligkeiten.
Artikel 5. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
5.1 Preise. Es gelten die am Tag der Bestellung auf lexper.ch veröffentlichten Preise oder diejenigen der angenommenen Offerte.
5.2 MWST. Die Preise des Titels II werden inkl. MWST angegeben (schweizerische MWST zum gesetzlichen Satz eingeschlossen, 8,1 % zum Zeitpunkt dieser Bedingungen); für einen im Ausland wohnhaften oder niedergelassenen Kunden gilt die Leistung als an seinem Wohnsitz oder Sitz erbracht (Art. 8 Abs. 1 MWSTG) und wird ohne schweizerische MWST in Rechnung gestellt. Die Preise der Titel III und IV werden exkl. MWST angegeben; die schweizerische MWST zum gesetzlichen Satz kommt hinzu.
5.3 Zahlungsmittel. Das Datierte Memo wird bei der Bestellung online über den Zahlungsdienstleister Stripe bezahlt, mit den Zahlungsmitteln, die die Zahlungsseite anbietet. Die übrigen Leistungen werden in Rechnung gestellt; die Rechnungen sind innert dreissig (30) Tagen per Überweisung mittels QR-Rechnung zahlbar, sofern die Offerte keine abweichende Fälligkeit nennt. Der Anbieter kann einen in der Offerte genannten Vorschuss verlangen.
5.4 Kosten Dritter. Gebühren, Beiträge und Anschlusskosten bei einer Selbstregulierungsorganisation, die Kosten der von dieser geforderten Grundausbildung, Honorare von Rechtsanwälten oder Notaren und allgemein sämtliche Kosten Dritter sind nicht inbegriffen.
5.5 Zahlungsverzug. Bei Verspätung gerät der Kunde nach einer schriftlichen Mahnung ab Fälligkeit in Verzug; bei einem Geschäftskunden ab Fälligkeit ohne weitere Mitteilung (Art. 102 Abs. 2 OR). Der Anbieter kann einen Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangen (Art. 104 OR) und seine Arbeiten nach einer schriftlichen Mahnung, die während zehn (10) Tagen wirkungslos geblieben ist, einstellen.
Artikel 6. Art der Pflichten
6.1 Bemühungspflichten. Der Anbieter erbringt seine Leistungen sorgfältig und nach den Regeln der Kunst. Vorbehaltlich der in den Artikeln 14.4, 16.2 und 16.3 ausdrücklich vorgesehenen Fristen- und Preisverpflichtungen sind seine Pflichten Bemühungspflichten.
6.2 Keine Garantie eines Entscheids. Der Anbieter garantiert keinen Entscheid einer Behörde, einer Selbstregulierungsorganisation oder eines Gerichts und auch nicht die Aufnahme des Kunden in eine Selbstregulierungsorganisation. Seine Schlussfolgerungen geben das am Tag ihrer Übergabe bekannte Recht und die bekannte Praxis wieder und sagen keinen künftigen Entscheid voraus.
6.3 Honorare und Ergebnis. Die Honorare sind unabhängig vom Ergebnis geschuldet.
Artikel 7. Geistiges Eigentum
7.1 Arbeitsergebnisse. Die übergebenen Notizen, Memos, Vorlagen und Dokumente sind für den Gebrauch des Kunden für seine eigenen Bedürfnisse oder diejenigen seines Unternehmens bestimmt. Der Kunde darf sie einer Selbstregulierungsorganisation, einer Behörde, seiner Revisionsgesellschaft oder seinen Beratern übergeben. Jede andere Verbreitung, jeder Weiterverkauf und jede Zurverfügungstellung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
7.2 Anwendung. Die Anwendung «Statut LBA», ihr Entscheidungsbaum, ihre Regeln und ihre Texte bleiben ausschliessliches Eigentum des Anbieters und stellen Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Art. 6 UWG dar. Es ist untersagt, ihren Inhalt systematisch zu extrahieren oder zu vervielfältigen.
Artikel 8. Datenschutz
8.1 Rechtlicher Rahmen. Der Anbieter bearbeitet Personendaten gemäss DSG und, soweit dessen Anwendungsbereich reicht, gemäss DSGVO. Die auf lexper.ch veröffentlichte Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser Bedingungen.
8.2 Hosting. Die Website, die Anwendung und die Daten werden in der Schweiz gehostet. Die Zahlung des Datierten Memos wird Stripe anvertraut, das die Zahlungs- und Rechnungsdaten bearbeitet, namentlich in Irland, im Vereinigten Königreich, in den Vereinigten Staaten und in Indien. Eine Bekanntgabe von Daten ins Ausland erfolgt nur in einen Staat mit angemessenem Datenschutzniveau oder unter den in Art. 16 DSG vorgesehenen Garantien.
8.3 Antworten auf den Fragebogen. Das Online-Verdikt wird im Browser des Kunden berechnet; seine Antworten werden dem Anbieter nicht übermittelt, solange kein Datiertes Memo bestellt wird. Bei der Bestellung eines Datierten Memos werden die Antworten verschlüsselt übermittelt, für den Zahlungsdienstleister unlesbar.
8.4 Aufbewahrung. Das Datierte Memo wird neunzig (90) Tage aufbewahrt und danach gelöscht. Die Buchungsbelege (Bestellungen, Rechnungen und Geschäftskorrespondenz) werden zehn (10) Jahre aufbewahrt (Art. 958f OR). Die Unterlagen der Beratungsmandate werden zwölf (12) Monate nach Beendigung des Mandats zurückgegeben oder gelöscht, sofern keine gegenteilige gesetzliche Pflicht besteht.
8.5 Werkzeuge der künstlichen Intelligenz. Das Datierte Memo wird von einer regelbasierten Engine ohne Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. Für die übrigen Leistungen kann der Anbieter Werkzeuge der künstlichen Intelligenz für Recherche, Korrektur und Formatierung einsetzen; er kontrolliert die Ergebnisse, bleibt allein dafür verantwortlich und gibt Daten des Kunden nur im notwendigen Umfang an solche Werkzeuge weiter, bei Anbietern, die sich verpflichten, sie nicht zum Training ihrer Modelle zu verwenden, und unter Beachtung von Artikel 8.2.
8.6 Rechte. Dem Kunden stehen die Rechte zu, die ihm das anwendbare Recht verleiht; Gesuche sind an die Kontaktadresse zu richten.
Artikel 9. Haftung
9.1 Grundsatz. Der Anbieter haftet für die sorgfältige Erbringung seiner Leistungen nach den Regeln des Auftrags.
9.2 Beschränkung. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters auf den direkten Schaden beschränkt und auf den für die betreffende Leistung bezahlten Betrag begrenzt. Er haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, namentlich entgangenen Gewinn, Bussen oder Sanktionen, die aus nicht mitgeteilten Tatsachen oder unrichtigen Antworten resultieren.
9.3 Zwingende Vorbehalte. Vorbehalten bleibt die Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Absicht (Art. 100 Abs. 1 OR). Die Haftung für Hilfspersonen ist in dem von Art. 101 Abs. 2 und 3 OR zugelassenen Umfang ausgeschlossen.
Artikel 10. Beendigung des Mandats
10.1 Kündigung jederzeit. Jede Partei kann ein Mandat jederzeit schriftlich beenden (Art. 404 OR). Die geleistete Arbeit und die entstandenen Kosten bleiben geschuldet; der Vorschuss wird angerechnet und der Saldo zurückerstattet. Die Partei, die zur Unzeit kündigt, ersetzt der anderen den daraus entstehenden Schaden. Für Verbraucher-Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union bleiben die Artikel A.2 bis A.6 des Anhangs vorbehalten.
10.2 Herausgabe. Bei Beendigung des Mandats übergibt der Anbieter dem Kunden innert zehn (10) Werktagen seine Unterlagen und die fertiggestellten Arbeitsergebnisse, vorbehältlich der Bezahlung der fälligen Beträge.
TITEL II. Rechts- und Vermögensberatung
Artikel 11. Rahmengespräch
11.1 Gegenstand. Das Rahmengespräch dient dazu, die Situation darzulegen, die Fragen abzugrenzen und zu bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen ein Mandat eröffnet werden kann.
11.2 Preis. Der veröffentlichte Preis (180 CHF inkl. MWST am Tag dieser Bedingungen) wird von den Honoraren des im Anschluss an das Gespräch eröffneten Mandats abgezogen.
Artikel 12. Beratungsmandat
12.1 Offerte. Jedes Beratungsmandat ist Gegenstand einer schriftlichen Offerte, die vor jeder verrechenbaren Arbeit angenommen wird, zum Stundenansatz oder pauschal. Der Stundenansatz liegt innerhalb der veröffentlichten Spanne (160 bis 240 CHF pro Stunde inkl. MWST am Tag dieser Bedingungen) und wird in der Offerte festgelegt.
12.2 Überschreitung. Übersteigt die notwendige Arbeit die Schätzung der Offerte, informiert der Anbieter den Kunden und holt dessen schriftliche Zustimmung ein, bevor er fortfährt.
12.3 Tragweite. Die Beratung betrifft das schweizerische Recht und die in der Offerte festgelegten Fragen. Sie beruht auf den Informationen des Kunden (Art. 4.1).
TITEL III. Anwendung «Statut LBA» und Datiertes Memo
Artikel 13. Online-Verdikt
13.1 Unentgeltlichkeit. Das Online-Verdikt ist kostenlos und begründet kein Mandatsverhältnis.
13.2 Tragweite. Das Verdikt ist eine allgemeine Information, die automatisch aus den Antworten des Nutzers erstellt wird. Es stellt weder ein den Anbieter verpflichtendes Rechtsgutachten noch eine Stellungnahme zu einem konkreten Fall noch eine Stellungnahme einer Behörde, einer Selbstregulierungsorganisation oder eines Gerichts dar. Der Anbieter haftet dafür nur bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht.
Artikel 14. Datiertes Memo
14.1 Gegenstand. Das Datierte Memo ist ein PDF-Dokument von drei (3) bis sieben (7) Seiten, das zum angegebenen Datum die Schlussfolgerung der Anwendung zur Unterstellung des Kunden unter das GwG und die Gründe dieser Schlussfolgerung darlegt, auf der Grundlage der Antworten des Kunden. Ist die Schlussfolgerung negativ, gilt es zum angegebenen Datum als Notiz über die Nichtunterstellung.
14.2 Natur. Das Datierte Memo wird automatisch von einer regelbasierten Engine erstellt und nicht individuell überprüft. Es gilt weder als Rechtsgutachten zu einem bestimmten Geschäft noch als Stellungnahme einer Behörde, einer Selbstregulierungsorganisation oder eines Gerichts. Es stellt keine Struktur in Übereinstimmung mit den Vorschriften (Compliance).
14.3 Preis. Es gilt der am Tag der Bestellung veröffentlichte Preis (149 CHF exkl. MWST am Tag dieser Bedingungen; 299 CHF exkl. MWST mit einem Rahmengespräch von fünfundvierzig (45) Minuten). Er ist bei der Bestellung zahlbar.
14.4 Übergabe. Das Datierte Memo wird über einen Download-Link zur Verfügung gestellt, sobald die Zahlung bestätigt ist. Schlägt die Übergabe aus technischen Gründen fehl, übermittelt der Anbieter es spätestens am Werktag nach der Meldung per E-Mail. Der Link bleibt dreissig (30) Tage gültig; der Kunde bewahrt selbst eine Kopie des Memos auf.
14.5 Mangel. Entspricht das Datierte Memo infolge eines Fehlers der Anwendung nicht den Antworten des Kunden, übergibt der Anbieter unentgeltlich ein berichtigtes Memo; andernfalls erstattet er den Preis zurück. Dieser Rechtsbehelf ist ausschliesslich, vorbehältlich grober Fahrlässigkeit oder Absicht.
14.6 Kein Widerrufsrecht. Da das Datierte Memo von einer Fachperson bestellt und sofort übergeben wird, eröffnet seine Bestellung kein Widerrufsrecht.
14.7 Anrechnung. Der Preis des Datierten Memos wird vom Pauschalpaket Compliance abgezogen, das innert dreissig (30) Tagen nach dem Datum des Memos bestellt wird.
TITEL IV. GwG-Compliance
Artikel 15. Gemeinsame Ordnung
15.1 Notwendige Informationen. Die Lieferfristen laufen ab dem vollständigen Eingang der in der Bestellbestätigung aufgeführten notwendigen Informationen.
15.2 Rolle des Anbieters. Der Anbieter bereitet die Dokumente vor; der Kunde nimmt sie an, unterzeichnet sie und reicht sie selbst ein. Die Aufnahme in eine Selbstregulierungsorganisation und die fortlaufende Einhaltung der GwG-Pflichten obliegen dem Kunden.
Artikel 16. Pauschalpaket Compliance
16.1 Inhalt. Das Pauschalpaket umfasst gemäss der am Tag der Bestellung veröffentlichten Beschreibung: die Erstellung der Risikokriterien, der Liste der Geschäftsbeziehungen und der notwendigen Dokumentvorlagen sowie die Vorbereitung des Anschlussdossiers an eine Selbstregulierungsorganisation. Die von der Selbstregulierungsorganisation geforderte Grundausbildung ist nicht inbegriffen.
16.2 Fixpreis. Der Preis ist pauschal, fest und ohne Überschreitung für den bestellten Umfang: gemäss der am Tag der Bestellung veröffentlichten Preistabelle (1 900 CHF exkl. MWST für einen Selbständigerwerbenden; 3 500 CHF exkl. MWST bis zu fünf Personen, danach 400 CHF exkl. MWST pro zusätzliche Person, am Tag dieser Bedingungen).
16.3 Frist. Das Pauschalpaket wird innert zehn (10) Arbeitstagen ab dem vollständigen Eingang der notwendigen Informationen geliefert. Bei einer dem Anbieter zurechenbaren Überschreitung kann der Kunde, nachdem er schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die wirkungslos geblieben ist, von der Bestellung zurücktreten und die Rückerstattung des bezahlten Preises verlangen, abzüglich des Werts der bereits übergebenen und verwendbaren Arbeitsergebnisse.
16.4 Regulatorische Fristen. Kündigt die Website an, dass eine vor einem bestimmten Datum aufgegebene Bestellung die Einhaltung einer Anschlussfrist ermöglicht, setzt diese Verpflichtung voraus, dass der Kunde die notwendigen Informationen so früh übermittelt, dass die Frist von Artikel 16.3 vor dieser Anschlussfrist abläuft.
Artikel 17. Jährliche Schwellenwertprüfung
17.1 Gegenstand. Die Jährliche Schwellenwertprüfung umfasst die einmal pro Jahr erfolgende Neubeurteilung der Situation des Kunden im Hinblick auf die Kriterien der Unterstellung unter das GwG und die Übergabe eines aktualisierten Datierten Memos.
17.2 Dauer. Die Schwellenwertprüfung wird für die Dauer eines (1) Jahres ab der Bestellung abgeschlossen. Sie erneuert sich nicht stillschweigend; der Anbieter schlägt ihre Erneuerung vor Ablauf vor, und der Kunde nimmt sie schriftlich an.
17.3 Preis. Der veröffentlichte Jahrespreis (490 CHF exkl. MWST am Tag dieser Bedingungen) wird bei der Bestellung in Rechnung gestellt.
Artikel 18. Interne Schulung
Die Interne Schulung wird am vereinbarten Ort und Datum zum veröffentlichten Preis erteilt (900 CHF exkl. MWST pro halben Tag am Tag dieser Bedingungen), zuzüglich Reisekosten gemäss der Bestellbestätigung. Eine Absage durch den Kunden weniger als zehn (10) Werktage vor dem vereinbarten Datum führt zur Verrechnung von fünfzig Prozent (50 %) des Preises, ausser bei vereinbarter Verschiebung. Sie ersetzt nicht die von einer Selbstregulierungsorganisation geforderte Grundausbildung, ausser diese anerkennt sie ausdrücklich.
TITEL V. Schlussbestimmungen
Artikel 19. Vertraulichkeit
Der Anbieter behandelt die Informationen des Kunden vertraulich und gibt sie Dritten nur im für die Erfüllung des Mandats notwendigen Umfang, mit Zustimmung des Kunden oder dann bekannt, wenn das Gesetz oder eine Behörde es verlangt. Diese Pflicht besteht zeitlich unbegrenzt fort.
Artikel 20. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Pflichtverletzung, die durch ein ihrer vernünftigen Kontrolle entzogenes Ereignis verursacht wird, namentlich Katastrophe, schwerwiegender Infrastrukturausfall, Ausfall eines Drittlieferanten, behördliche Massnahme oder Cyberangriff.
Artikel 21. Abtretung und Unterauftragsvergabe
Der Kunde darf den Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters abtreten. Der Anbieter kann Unterauftragnehmer einsetzen, die zur gleichen Vertraulichkeit verpflichtet sind, und bleibt für deren Ausführung im Rahmen von Artikel 9 verantwortlich.
Artikel 22. Verschiedene Bestimmungen
22.1 Änderungen. Jede Änderung des Vertrags bedarf der Schriftform. Der Anbieter kann diese Bedingungen für künftige Verträge anpassen.
22.2 Teilnichtigkeit. Ist eine Klausel nichtig oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen gültig.
22.3 Mitteilungen. Mitteilungen erfolgen gültig per E-Mail.
22.4 Sprache. Das Datierte Memo wird auf Französisch erstellt. Übersetzungen dieser Bedingungen können zur Verfügung gestellt werden; bei Abweichungen ist die französische Fassung massgebend.
Artikel 23. Übergangsbestimmung
Die vor dem 15.10.2026 abgeschlossenen Mandate bleiben den bei ihrem Abschluss vereinbarten Bedingungen unterstellt, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.
Artikel 24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht, vorbehältlich der zwingenden Bestimmungen von Art. 120 IPRG zugunsten des Verbrauchers. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, d. h. Bern, Schweiz. Vorbehalten bleiben die zugunsten des Verbrauchers vorgesehenen zwingenden Gerichtsstände, namentlich in Art. 32 und 35 ZPO und, für Kunden mit Wohnsitz in einem durch das Lugano-Übereinkommen gebundenen Staat, in dessen Art. 15 bis 17.
ANHANG. Verbraucher-Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union
A.1 Geltungsbereich
Dieser Anhang gilt für Verbraucher-Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union im Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrags über eine Leistung des Titels II. Der Anbieter wendet ihn vorsorglich an, ohne die Anwendbarkeit des Unionsrechts anzuerkennen.
A.2 Widerrufsrecht
Der Kunde hat ein Widerrufsrecht von vierzehn (14) Tagen ab Vertragsschluss, ohne Angabe von Gründen und ohne Vertragsstrafe, durch eine eindeutige Erklärung an contact@lexper.ch oder an die Postadresse des Anbieters, nötigenfalls mittels des in Artikel A.6 wiedergegebenen, der Offerte beigefügten Musterformulars.
A.3 Wartefrist als Regelfall
Der Anbieter erbringt standardmässig keine Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist.
A.4 Vorzeitige Ausführung
Der Kunde kann schriftlich und ausdrücklich verlangen, dass die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. In demselben Begehren anerkennt er, dass er sein Widerrufsrecht für jede vor Ablauf dieser Frist vollständig ausgeführte Leistung verliert. Der Anbieter bestätigt das Begehren auf einem dauerhaften Datenträger.
A.5 Wirkungen des Widerrufs
Der Widerruf löst den Vertrag auf. Der Anbieter erstattet die bezahlten Beträge innert vierzehn (14) Tagen zurück, bei Vorzeitiger Ausführung abzüglich des Betrags, der den erbrachten Leistungen anteilsmässig entspricht, und des Preises der vor dem Widerruf vollständig ausgeführten Leistungen. Ohne Vorzeitige Ausführung erfolgt die Rückerstattung vollständig.
A.6 Muster-Widerrufsformular
Der Kunde, der widerrufen möchte, kann das nachstehende Muster verwenden (Muster aus Anhang I B der Richtlinie 2011/83/EU, an den Anbieter angepasst). Seine Verwendung ist nicht obligatorisch; der Widerruf kann in jeder anderen klaren und eindeutigen Form erklärt werden (Artikel A.2).
Widerrufsformular
An Scheidegger Webpublishing (Lexper), Mülinenstrasse 13, 3006 Bern, Schweiz, contact@lexper.ch:
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der nachstehenden Dienstleistung:
Bestellte Leistung (Beratungsleistung des Titels II): ……………………
Bestellt am: ……………………
Name des Kunden: ……………………
Adresse des Kunden: ……………………
Unterschrift des Kunden (nur bei Mitteilung dieses Formulars auf Papier): ……………………
Datum: ……………………
Scheidegger Webpublishing, Geschäftsbezeichnung Lexper. Allgemeine Geschäftsbedingungen v1.0 vom 15.10.2026.