AGB
- Gegenstand. Beratungs-, Analyse- und Koordinationsleistungen. Lexper erbringt weder Vertretung vor Gericht noch öffentliche Beurkundungen.
- Ausgeschlossene Leistungen. Lexper wirkt nicht an Kauf- oder Verkaufstransaktionen von Liegenschaften mit; wirkt nicht an der Gründung, der Führung, der Verwaltung oder dem Verkauf von Gesellschaften oder anderen Einheiten für seine Kundschaft mit; erbringt keine Domizilierungsleistungen (weder Adresse noch Räumlichkeiten); nimmt zu keinem Zeitpunkt Kundengelder entgegen, verwahrt oder überweist keine solchen Gelder und akzeptiert keine Bankvollmacht. Anfragen aus diesen Bereichen werden an eine Fachperson mit den erforderlichen Anschlüssen weitergeleitet.
- Panel. Sind solche Handlungen erforderlich, sind sie Gegenstand eigener Mandate zwischen der Kundschaft und der betreffenden eingetragenen Fachperson; Lexper unterstützt die Kundschaft bei der Auswahl und der Koordination. Die Honorare dieser Fachleute sind von jenen von Lexper getrennt.
- Vertraulichkeit. Vertragliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit für alle erhaltenen Informationen.
- Honorare. Gemäss vorgängiger schriftlicher Vereinbarung (Stundenansatz oder Pauschale), Offerte vor jeder verrechenbaren Arbeit.
- Sorgfalt. Verpflichtung zu sorgfältigem Tätigwerden; keine Erfolgsgarantie.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Schweizerisches Recht, Gerichtsstand Bern.